Freitag, 31. Oktober 2008
Subvention
Euphemistische Bezeichnung für den unter dem Vorwand der Förderung bestimmter Wirtschaftszweige an potenzielle Wähler gezahlten Kaufpreis für ihre Stimme. Der gekaufte freut sich gleich doppelt:
1. Er kann trotzdem wählen, wen er will und
2. Er bekommt dafür noch Geld. Dass es sich dabei nur um einen Bruchteil dessen handelt, was ihm über die zur Finanzierung der Subvention erforderliche Steuererhöhung abgenommen wird, spielt eine eher unbedeutende Rolle.

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